Studentenvisum für Spanien (ab Málaga)

Klare, praktische Informationen, die Ihnen helfen zu verstehen, wie Sie legal in Spanien studieren können – noch bevor Sie sich bewerben.

Um ein Studentenvisum zu beantragen, ist die vollständige Bezahlung Ihres Programms erforderlich, bevor wir Ihnen Ihr offizielles Zulassungsschreiben ausstellen können.

Dies ist eine Standardanforderung und gilt für alle Langzeitprogramme.

Wer benötigt ein Studentenvisum?

In der Regel benötigen Sie ein Studentenvisum, wenn:

  • Sie sind kein EU-Bürger
  • Sie planen, länger als 90 Tage in Spanien zu studieren

Sollte Ihr Aufenthalt kürzer sein, benötigen Sie möglicherweise kein Visum.

👉 Erkundigen Sie sich stets bei Ihrem örtlichen spanischen Konsulat.

Was Sie für Ihre Bewerbung benötigen

Um Ihr Visum zu beantragen, benötigen Sie:

  • Teilnahme an einem anerkannten Langzeit-Spanischkurs (in der Regel 20 Unterrichtsstunden pro Woche)
  • Vollständige Bezahlung des Programms
  • Offizielles Zulassungsschreiben (ausgestellt von der Schule)
  • Krankenversicherung
  • Nachweis der finanziellen Mittel
  • Angaben zur Unterkunft (in einigen Fällen)

👉 Die Anforderungen können je nach Land variieren.

Urlaubsregelungen

Für Langzeitprogramme:

  • Kurse mit einer Dauer von bis zu 20 Wochen
    → beinhalten 15 % Urlaubszeit
  • Kurse mit einer Dauer von mehr als 20 Wochen
    → beinhalten 20 % Urlaubszeit

Diese Ferienwochen sind in Ihrem Zulassungsbescheid aufgeführt.

Beispiel

Studierender, der ein 6-monatiges Visum beantragt
Kursdauer: 24 Wochen
Enthaltene Ferien: 5 Wochen
Durch das Visum abgedeckter Gesamtaufenthalt: gesamte Programmdauer

Das Zulassungsschreiben umfasst sowohl die Studien- als auch die Ferienzeiten.

Stornierungen und Visumsangelegenheiten

Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wird

  • Sie erhalten eine Rückerstattung abzüglich einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 300 €.
  • Sie müssen das offizielle Ablehnungsschreiben des Konsulats vorlegen.

Sollten Sie dieses Dokument NICHT vorlegen
👉 werden Ihnen 100 % der Programmkosten in Rechnung gestellt

Falls Ihr Visum bewilligt wird, Sie jedoch nicht an der „
“ teilnehmen 👉 wird die Ausländerbehörde möglicherweise offiziell benachrichtigt

Wichtige Hinweise:
Bei Nichterscheinen oder Abbruch des Kurses erfolgt keine Rückerstattung

Was wir tun / Was wir nicht tun

Wir bieten Folgendes an:

  • Legen Sie die offiziellen Abnahmepapiere vor
  • Wir begleiten Sie durch den Prozess
  • Beantworten Sie praktische Fragen

Wir tun Folgendes NICHT:

  • Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der legalen Einwanderung
  • Garantie für die Erteilung eines Visums
  • In konsularische Entscheidungen eingreifen

Sind Sie bereit, sich zu bewerben?